Häufig gestellte Fragen an den Bürgermeister
und Gemeinderat
FAQ´s Gemeinde Ramerberg
Seit Januar 2026 erreichen mich als Bürgermeister immer wieder Fragen zu denselben Themen. Um alle Bürgerinnen und Bürger umfassend und transparent zu informieren, werde ich diese Fragen hier gesammelt und schriftlich beantworten.
Warum hat die Gemeinde den Winterdienst an eine externe Firma abgegeben?
Für diese Entscheidung gab es mehrere nachvollziehbare Gründe:
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Der Gemeindemitarbeiter, der ursprünglich speziell für den Winterdienst eingeplant war, ist aus gesundheitlichen Gründen mehrere Monate ausgefallen. Dadurch war es der Gemeinde nicht möglich, die Winterdienste und Rufbereitschaften sicherzustellen.
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Der bisherige Aushilfsfahrer hat angekündigt, dass er ab diesem Winter nicht mehr fährt und nicht mehr zur Verfügung steht.
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Dadurch sind bei unseren Mitarbeitern insbesondere in den Wintermonaten zahlreiche Überstunden angefallen.
Aus diesen Gründen musste eine Lösung gefunden werden. Um einen zuverlässigen Winterdienst für das Gemeindegebiet sicherzustellen, wurden zwei Firmen angeschrieben und darüber im Gemeinderat abgestimmt. Das Lohnunternehmen Asböck hat nach Abstimmung den Zuschlag bekommen und übernimmt den Winterdienst für 2025/26.
Ziel für die Zukunft:
Der Plan für Winter 2026/27 wäre, dass die Gemeindemitarbeiter den Winterdienst von 08:00 bis 17:00 Uhr übernehmen und der Winterdienst an Wochenenden, Feiertagen und außerhalb der Arbeitszeiten abgegeben wird.
Warum sind Umbaumaßnahmen am Kindergarten und am Feuerwehrhaus notwendig?
Kindergarten:
Das jetzige Kindergartengebäude weist bereits seit geraumer Zeit zahlreiche Mängel auf. Dazu zählen insbesondere ein undichtes Dach und eine sehr alte Heizung, die unnötig viel Heizöl verbraucht. Durch die nach Süden ausgerichteten Fenster verlieren die Räume schnell an Wärme. Darüber hinaus, stehen weder für das Personal noch für die Eltern während der Bring- und Abholzeiten ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung.
Vor einigen Jahren hat die Gemeinde ein fachliches Gutachten in Auftrag gegeben. Hier wurde geprüft, welche Lösung für den Kindergarten am kostengünstigsten wäre. Geprüft wurden die Kosten einer Teilsanierung, einer Komplettsanierung und eines Abrisses. Doch für jede Variante hätten die Kinder für die Zeit der Baumaßnahmen anderweitig untergebracht werden müssen. Eine zweijährige Containerlösung für die Kinder hätte die Gemeinde über 800.000 Euro gekostet. Somit hat der Gemeinderat einstimmig dafür gestimmt, für das Geld eine geeignete Fläche zu erwerben, auf der man in Zukunft einen neuen Kindergarten hätte bauen können. Dann gab es die Gelegenheit, westlich von Ramerberg eine geeignete Fläche für 520.000 Euro zu erwerben. Leider ist dies vom Gemeinderat abgelehnt worden. Aus diesem Grund muss nun eine neue Lösung für die Kindersituation angestrebt werden.
Feuerwehrhaus:
Es finden regelmäßige Begehungen der Kreisbrandinspektion statt. Folgende Mängel wurden am Ramerberger Feuerwehrhaus festgestellt:
Die Garagen sind zu eng, und die Einsatzkleidung, die bisher darin gelagert wird, muss künftig außerhalb untergebracht werden. Es gibt keine Abgasanlage und generell herrscht Platzmangel. Weder Duschen noch ein WC für Damen sind vorhanden. Hinzuzufügen ist die geringe Anzahl an Parkplätzen und der fehlende zweite Fluchtweg im Schulungsraum.
In den nächsten Jahren muss auch hierfür eine Lösung gefunden werden.
Warum wird behauptet, dass es keine Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden gibt?
Die Frage bezieht sich auf einen eventuellen Zweckverband mit Nachbargemeinden in Bezug auf das Wasserwerk.
Mit den Nachbargemeinden Rott, Pfaffing, Edling und Griesstätt wurden Gespräche über eine mögliche Zusammenarbeit im Bereich Wasserwerk geführt. Ziel war unter anderem, die Rufbereitschaften der Wasserwarte zu bündeln, um für jede Gemeinde finanzielle Einsparungen zu erzielen. Leider stießen diese Vorschläge bei allen Gemeinden auf Ablehnung.
Es gibt jedoch Lichtblicke: Nachdem in Ramerberg alle vom Gesundheitsamt festgestellten Mängel behoben wurden, sind nun neue Gespräche über die Bildung eines Zweckverbands geplant.
Wird der Wasserpreis irgendwann wieder gesenkt oder wird es jetzt immer so teuer bleiben?
Warum die Gemeinde in den letzten vier Jahren eine umfassende Sanierung des Trinkwassersystems durchführen musste, ist wohl den meisten Bürgerinnen und Bürgern bekannt. Über alle Schritte wurden die Bürgerinnen und Bürger regelmäßig informiert – sowohl in den Gemeindeblättern und auf der Ramerberger Homepage als auch in Bürgerversammlungen, öffentlichen Gemeinderatssitzungen und drei großen Spezialveranstaltungen zum Thema Wasserversorgung.
Von Anfang an wurde angekündigt, dass die Kosten der Sanierung verpflichtend auf alle umgelegt werden müssen. Sie wurden sowohl über die Verbesserungsbeiträge als auch über den Wasserpreis abgerechnet. Die entsprechende Satzung ist am 01.01.2025 in Kraft getreten und vom Gemeinderat beschlossen worden. Der Kalkulationszeitraum beträgt maximal vier Jahre; spätestens 2028 wird eine Neukalkulation erfolgen, die ab dem 01.01.2029 gültig ist. Unser Ziel bleibt, den Wasserpreis langfristig für alle Bürgerinnen und Bürger zu senken.
Gleichzeitig schreibt das Gesundheitsamt vor, dass ausgebildetes Fachpersonal vorhanden sein muss und die Rufbereitschaft jederzeit sichergestellt sein muss. Deshalb kann der Wasserpreis bis 2028 nicht gesenkt werden, unabhängig von anderslautenden Behauptungen.
Welche Befugnisse hat ein Bürgermeister, selbst Gemeindegeld auszugeben? Kann der Bürgermeister sinnlos Geld ausgeben?
In der Geschäftsordnung sind die Befugnisse des Bürgermeisters klar geregelt. Ist im jährlichen Gemeinde-Haushalt das Geld vorgesehen, somit auch vom Gemeinderat vorher abgestimmt, kann der Bürgermeister für eine Summe bis 5.000 Euro im Einzelfall die Entscheidung über diese planmäßigen Ausgaben selbst tätigen.
Sollten die im Haushalt eingeplanten Mittel nicht ausreichen, darf der Bürgermeister selbstständig bis zu einer Summe in Höhe von 2.500 Euro selbst entscheiden, um diesen Betrag zu begleichen. Sollten die Kosten über diesen Betrag doch teurer werden, so muss es vorher mit dem Gemeinderat erneut abgestimmt werden.
Für außerplanmäßige Ausgaben darf der Bürgermeister bis zu 1.250 Euro eigenständig entscheiden. Ein typischer Grund wäre zum Beispiel ein unerwarteter Schaden in der Gemeinde, der sofort behoben werden muss. Beträge, die diesen Rahmen überschreiten, müssen hingegen vom Gemeinderat beschlossen werden.
Es gibt Gerüchte, dass im Gemeinderat ein starker Unfrieden herrscht. Wie steht es mit der aktuellen Zusammenarbeit im Gemeinderat?
Wie allgemein bekannt, gab es in den ersten Jahren von 2020 bis 2023 unterschiedliche Auffassungen zu bestimmten Themen, die für einiges Aufsehen sorgten und von der Presse intensiv kommentiert wurden. In den letzten zweieinhalb Jahren hat sich die Situation jedoch deutlich beruhigt: Die Diskussionen verlaufen wieder sachlich, die Presseberichterstattung ist weniger aufgeregt, und die Sitzungen finden in einer fairen und vernünftigen Atmosphäre statt.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, schreiben Sie uns gerne per Kontaktformular.
